Der Wasserbeschaffungsverband Mehlby - Faulück im Landkreis Kappeln an der Schlei (Ostsee) droht mit Abstellen des Wassers für das Haus Tanneck (Verbrauchsstelle Bundesstr. 13 in Faulück) wegen einer Summe von 4,20 EURO
Da die Selbstverwaltung Heiland, als natürliche Person nach BGB §1, die Zahlung von 7% Mehrwertsteuer auf die Grundgebühr verweigert, droht Herr Hinz (Rechnungsführer) mit Abstellen des Wassers am 21.01.2012 für das Haus Tanneck.
Wie gesagt: Es geht hier "nur" um die MwSt. auf die Grundgebühr in Höhe von 4,20 Euro für das Jahr 2011. Alle anderen Kosten wurden von uns selbstverständlich und ohne angezeigten Vorbehalt pünktlich beglichen!
Da solch eine unverhältnismäßige Vorgehensweise des WBV in der Satzung des selbigen Wasserbeschaffungsverbandes vom 24.11.2009 (Verbandsvorsteher Herr Dreyer) weder in § 28 noch im Zusatz Seite 3 Punkt 7 vorgesehen ist laden wir die Presse für den Zuständigkeitbereich Kappeln, Rabenkirchen-Faulück, Grödersby und Arnis herzlich ein, da möglicherweise eine Willkürhandlung vorliegt - der es nachzugehen gilt bevor das Wasser für die Bevölkerung insgesamt abgestellt wird.
Ob wir nun die 4.20 Euro Mehrwertsteuer auf die Grundgebühr zu bezahlen haben oder nicht - muß ein zuständiges Gericht oder der Ting entscheiden. Alleine die DROHUNG das Wasser einfach abzustellen ist komplett unmöglich...
WASSER ist das wichtigste Lebensmittel des Menschen und der Natur. Wir müssen uns in diesem Fall - der Androhung das Wasser abzustellen - überlegen wer die Rechte für die Wasserlieferung hat... Das darf keiner WILLKÜR überlassen werden!!!
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